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   LG Krefeld, 11.12.2008 - 2 O 56/08   

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LG Krefeld, 11.12.2008 - 2 O 56/08 (https://dejure.org/2008,20905)
LG Krefeld, Entscheidung vom 11.12.2008 - 2 O 56/08 (https://dejure.org/2008,20905)
LG Krefeld, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 2 O 56/08 (https://dejure.org/2008,20905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Grundstückeigentümers auf Herausgabe von Bauunterlagen und Planungsunterlagen aus einem Bauträgervertrag in Verbindung mit den Grundsätzen von Treu und Glauben; Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen eines Bauvorhabens gegen einen Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch des Erwerbers auf Herausgabe der Planungsunterlagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Erwerber vom Bauträger Herausgabe von Plänen und Unterlagen verlangen? (IBR 2009, 276)

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 860
  • IBR 2009, 276
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2958/91

    Vertragspflichten des Unternehmers; Nebenpflichten; Allgemeine Pflichten

    Auszug aus LG Krefeld, 11.12.2008 - 2 O 56/08
    Bis zur Schuldrechtsmodernisierung wurde ein Anspruch des Erwerbers auf Herausgabe der das Bauvorhaben betreffenden Pläne und Unterlagen teilweise aus § 444 BGB abgeleitet (AG Traunstein NJW-RR 89, 598; OLG Hamm NJW-RR 00, 867; dagegen: OLG Karlsruhe NJW 75, 694 mit zust. Anm. von Koeble; OLG München BauR 92, 95).

    Nach anderer Ansicht besteht kein genereller Anspruch des Erwerbers von Wohnungseigentum gegen den Bauträger auf Herausgabe von Bau- und Planungsunterlagen; danach kann Herausgabe vielmehr nur dann verlangt werden, wenn entweder eine entsprechende Abrede in den Erwerbervertrag aufgenommen worden ist (so lag der vom OLG Celle, BauR 95, 261, entschiedene Fall) oder wenn ein besonderes, konkret begründetes rechtliches Interesse des Erwerbers besteht (OLG München BauR 92, 95; LG München I BauR 07, 1431 , zustimmend Feser - BTR 07, 127 - und Hillmann - jurisPR-PrivBauR 2/08 Anm.4 - Werner/Pastor, Der Bauprozess,12.Aufl.,Rn 1195).

    Die theoretische Möglichkeit von zukünftigen Änderungen am Objekt, die Tatsache, dass das Objekt zu verwalten ist und auch die Besorgnis des Entstehens von Baumängeln in der Zukunft rechtfertigen nicht die Annahme eines solchen Interesses (vgl. OLG München BauR 92, 95,96).

  • LG München I, 02.03.2007 - 2 O 23839/06

    Ist der Bauträger zur Herausgabe der Baupläne verpflichtet?

    Auszug aus LG Krefeld, 11.12.2008 - 2 O 56/08
    Nach anderer Ansicht besteht kein genereller Anspruch des Erwerbers von Wohnungseigentum gegen den Bauträger auf Herausgabe von Bau- und Planungsunterlagen; danach kann Herausgabe vielmehr nur dann verlangt werden, wenn entweder eine entsprechende Abrede in den Erwerbervertrag aufgenommen worden ist (so lag der vom OLG Celle, BauR 95, 261, entschiedene Fall) oder wenn ein besonderes, konkret begründetes rechtliches Interesse des Erwerbers besteht (OLG München BauR 92, 95; LG München I BauR 07, 1431 , zustimmend Feser - BTR 07, 127 - und Hillmann - jurisPR-PrivBauR 2/08 Anm.4 - Werner/Pastor, Der Bauprozess,12.Aufl.,Rn 1195).
  • OLG Köln, 06.08.1999 - 19 U 176/98

    Aushändigung der Unternehmerbescheinigung

    Auszug aus LG Krefeld, 11.12.2008 - 2 O 56/08
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, es ergebe sich ein ein Anspruch auf Herausgabe unmittelbar aus der Übernahme von Planungs- und Architektenleistungen im Rahmen des Bauträgervertrages, bzw. aus einer aus § 242 BGB abzuleitenden Nebenpflicht des Bauträgers (Basty, Der Bauträgervertrag,5.Aufl.,S.207; OLG Köln NZBau 00, 78 für Unternehmerbescheinigungen nach § 66 II BauO NW).
  • OLG Celle, 09.11.1994 - 13 U 223/93

    Fälligkeit der Werklohnforderung bei Prüfbarkeit der Schlussrechnung; Fehlende

    Auszug aus LG Krefeld, 11.12.2008 - 2 O 56/08
    Nach anderer Ansicht besteht kein genereller Anspruch des Erwerbers von Wohnungseigentum gegen den Bauträger auf Herausgabe von Bau- und Planungsunterlagen; danach kann Herausgabe vielmehr nur dann verlangt werden, wenn entweder eine entsprechende Abrede in den Erwerbervertrag aufgenommen worden ist (so lag der vom OLG Celle, BauR 95, 261, entschiedene Fall) oder wenn ein besonderes, konkret begründetes rechtliches Interesse des Erwerbers besteht (OLG München BauR 92, 95; LG München I BauR 07, 1431 , zustimmend Feser - BTR 07, 127 - und Hillmann - jurisPR-PrivBauR 2/08 Anm.4 - Werner/Pastor, Der Bauprozess,12.Aufl.,Rn 1195).
  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 88/99

    Anspruch auf Herausgabe der Baupläne beim Grundstückskauf

    Auszug aus LG Krefeld, 11.12.2008 - 2 O 56/08
    Bis zur Schuldrechtsmodernisierung wurde ein Anspruch des Erwerbers auf Herausgabe der das Bauvorhaben betreffenden Pläne und Unterlagen teilweise aus § 444 BGB abgeleitet (AG Traunstein NJW-RR 89, 598; OLG Hamm NJW-RR 00, 867; dagegen: OLG Karlsruhe NJW 75, 694 mit zust. Anm. von Koeble; OLG München BauR 92, 95).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.1974 - 10 U 222/73
    Auszug aus LG Krefeld, 11.12.2008 - 2 O 56/08
    Bis zur Schuldrechtsmodernisierung wurde ein Anspruch des Erwerbers auf Herausgabe der das Bauvorhaben betreffenden Pläne und Unterlagen teilweise aus § 444 BGB abgeleitet (AG Traunstein NJW-RR 89, 598; OLG Hamm NJW-RR 00, 867; dagegen: OLG Karlsruhe NJW 75, 694 mit zust. Anm. von Koeble; OLG München BauR 92, 95).
  • AG Traunstein, 20.04.1988 - 310 C 224/88

    Herausgabe von Plänen (Bauplänen) im Zusammenhang mit der Veräußerung eines

    Auszug aus LG Krefeld, 11.12.2008 - 2 O 56/08
    Bis zur Schuldrechtsmodernisierung wurde ein Anspruch des Erwerbers auf Herausgabe der das Bauvorhaben betreffenden Pläne und Unterlagen teilweise aus § 444 BGB abgeleitet (AG Traunstein NJW-RR 89, 598; OLG Hamm NJW-RR 00, 867; dagegen: OLG Karlsruhe NJW 75, 694 mit zust. Anm. von Koeble; OLG München BauR 92, 95).
  • OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14

    Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe von Bauunterlagen

    Nach anderer Ansicht besteht kein genereller Anspruch des Erwerbers von Wohnungseigentum gegen den Bauträger auf Herausgabe von Bau- und Planungsunterlagen; Herausgabe könne nur dann verlangt werden, wenn entweder eine entsprechende Abrede in den Erwerbervertrag aufgenommen worden sei oder wenn ein besonderes, konkret begründetes rechtliches Interesse des Erwerbers bestehe (OLG München BauR 1992, 95; LG München BauR 2007, 1431; LG Krefeld IBR 2009, 276).
  • LG Baden-Baden, 21.06.2021 - 3 O 344/20

    Herausgabe von Unterlagen zum Bauvorhaben nur bei berechtigtem Interesse!

    Soweit in der Rechtsprechung in verschiedenen Einzelfällen ein Anspruch auf Herausgabe von einzelnen Bauunterlagen gestützt auf eine vertragliche Nebenpflicht oder auf § 242 BGB anerkannt wurde, ist Voraussetzung für das Bestehen eines solchen Anspruches jedoch immer das Bestehen eines besonderen, konkret begründeten Interesses (vgl. hierzu LG Krefeld, Urteil v. 11.12.2008 - 2 0 56/08; OLG Frankfurt BauR 2007, 895 ff; LG München 1 BauR 2007, 1431 f; OLG München BauR 1992, 95 f).
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